Tourismus - Wirtschaftsmacht in der EG.
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SEBI: Zs 4204-4
BBR: Z 611
IRB: Z 1034
BBR: Z 611
IRB: Z 1034
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Abstract
Die EG kann eine bedeutende Rolle bei der Fremdenverkehrsförderung spielen, obwohl zur Zeit noch jedes EG-Mitglied seine eigene Fremdenverkehrspolitik betreibt. Es wird die wirtschaftliche Bedeutung des Tourismus in der EG mit Zahlen belegt, wobei der Tourismus als Wirtschaftsfaktor ein Motor für die Beschäftigung und gleichzeitig ein Mittel zur Integration ist. Der Europäische Rat hat die Mitgliedsländer aufgefordert, Vorschläge zu einer gemeinsamen Tourismuspolitik zu unterbreiten. Die Ziele der neuen EG-Initiative sind: 1. die Erleichterung des Fremdenverkehrs innerhalb der Gemeinschaft und 2. eine bessere räumliche und zeitliche Staffelung des Fremdenverkehrs. Hierbei wird auf die 3 Arten des Tourismus im einzelnen eingegangen, den Sozialtourismus, den Landtourismus und den Bildungstourismus. 3. Ziel ist die bessere Ausrichtung der Beteiligung der Finanzinstrumente der EG. Bessere Unterrichtung und besserer Schutz der Touristen sind das 4. Ziel. Ein 5. Ziel ist die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in den Touristikberufen sowie als 6. Ziel, die bessere Kenntnis der Problematik des Fremdenverkehrs sowie mehr Konsultation und Kooperation. (hg)
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Fremdenverkehrspolitik, Wirtschaftsentwicklung, Fremdenverkehrsförderung, Tourismus, Freizeit, Fremdenverkehr
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Europa kommunal 10(1986), Nr.4/5, S.92-96, Abb.
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Fremdenverkehrspolitik, Wirtschaftsentwicklung, Fremdenverkehrsförderung, Tourismus, Freizeit, Fremdenverkehr