Bewirtschaftungspläne als Instrument der Wasserwirtschaft.

Ebert, Arnold
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1979

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SEBI: 80/1113

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Zusammenfassung

Die 4. Novelle zum Wasserhaushaltsgesetz (WHG) hat die neue Planungskategorie des Bewirtschaftungsplans eingeführt. Nach 36 b Abs. 1 WHG sind solche Pläne aufzustellen, soweit es die Ordnung des Wasserhaushalts erfordert. Bewirtschaftungspläne werden in der Regel Gütebewirtschaftungspläne sein; dieses Modell hatte jedenfalls die Bundesregierung vor Augen. Bei der Zulassung und Begrenzung von Abwassereinleitungen werden die Bewirtschaftungspläne ein wichtiges Kriterium sein. Damit wird die fachlich orientierte aber politisch verantwortete Zielvorgabe in den wasserrechtlichen Entscheidungsprozeß verbindlich eingebracht. Der richtig ausgestaltete Bewirtschaftungsplan ist ein hervorragendes Mittel zur Verbesserung unserer Gewässer. goj/difu

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In: Botschen, Helmut: Wasserwirtschaftliche Planung heute und morgen., Köln: (1979), S. 75-89,

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Serie/Report Nr.

Das Recht der Wasserwirtschaft; 22

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