Die Übertragung von Bundesaufgaben an die politischen Gemeinden.

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SEBI: 88/986

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Zusammenfassung

Die schweizerische Bundesverfassung verleiht dem Bund keinerlei Kompetenzen zur Regelung der Organisation und Aufgaben der Gemeinden. Die Regelung des materiellen Zuständigkeitsbereichs der Gemeinden, ihrer Verfahrens- und Behördenorganisation steht daher den Kantonen aufgrund ihrer Organisationsfreiheit zu. Wenn der Bund die Gemeinden mit dem Vollzug von Bundesrecht beauftragt, greift er dabei in die kantonale Organisationsfreiheit in einem Maße ein, das den durch Art. 6 der Bundesverfassung (BV) gesetzten Rahmen sprengt. Daher bedarf der Bund einer materiellen Bundeskompetenz; die Einschaltung der Gemeinden muß sodann als Organisations- und Verfahrensvorschrift mit dem Ziel erscheinen, die materielle Ordnung zu verwirklichen. Verfassungwidrig ist die Einschaltung der Gemeinden, wenn der Bund selbst zur Wahrnehmung einer Kompetenz verpflichtet ist. Die Übertragung von Bundesaufgaben an die Gemeinden darf auch nicht gegen das Übermaßverbot (Gebot der Verhältnismäßigkeit) verstoßen. chb/difu

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Schlagwörter

Föderalismus, Bund, Kanton, Gemeinde, Kompetenz, Verwaltungsorganisation, Gemeindeautonomie, Rechtsgeschichte, Verwaltung, Verfassungsrecht, Recht, Kommunalrecht

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Zürich: (1978), ca. 190 S., Tab.; Lit.(jur.Diss.; Univ.Zürich 1977)

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Föderalismus, Bund, Kanton, Gemeinde, Kompetenz, Verwaltungsorganisation, Gemeindeautonomie, Rechtsgeschichte, Verwaltung, Verfassungsrecht, Recht, Kommunalrecht

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