Pflichten des Mieters zu kleinen Instandhaltungen und Schönheitsreparaturen. Überarbeiteter Vortrag bei der Veranstaltung "Mietrecht/Mietpreisrecht" des ESW-Deutschland in Berchtesgaden.
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1985
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Zusammenfassung
Bei der Tendenz von der Brutto- zur Nettomiete wird es dringlicher, die dem Mieter übertragenen Pflichten zu kleinen Instandhaltungen und Schönheitsreparaturen abzugrenzen. Es wird die Rechtslage bei nicht preisgebundenen Wohnungen für die kleine Instandhaltung überprüft und Schlussfolgerungen für die Praxis gezogen. Die Schönheitsreparaturen werden eingehend erörtert mit Definition von Begriff, Umfang, Voraussetzungen für die Übernahme durch den Mieter, dem Fristenplan für die Ausführung, der Ausführung vor Beginn, während und vor Beendigung des Mietverhältnisses, anteiliger Kostenübernahme, Ausführungsqualität, Schadenersatz wegen unterlassener Reparaturen und Schlussfolgerungen für die Praxis. hg
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Zeitschrift für das gemeinnützige Wohnungswesen in Bayern, München 74(1984)Nr.8, S.373-380