Öffentlich-rechtliche dingliche Rechte und dingliche öffentliche Lasten, dargestellt am Beispiel der Baulasten und der öffentlichen Last des hamburgischen Enteignungsgesetzes von 1963.
item.page.uri.label
Loading...
Date
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
item.page.orlis-pc
ZZ
item.page.orlis-pl
item.page.language
item.page.issn
item.page.zdb
item.page.orlis-av
SEBI: Ser 490-120
item.page.type
item.page.type-orlis
DI
relationships.isAuthorOf
Abstract
Der durch neuere gesetzliche Regelungen schillernd qewordene Begriff der ,,öffentlichen Last'' wird auf seine rechtliche Charakterisierung und Einordnung im Zusammenhang mit der Baulast untersucht. Dabei wird auf die grunstätzliche Frage der Unterscheidung zwischen schuldrechtlichen und dinglichen Rechten im öffentlichen Recht eingegangen. Der Schwerpunkt liegt auf einer Erörterung und Inhaltsbestimmung des Rechtsinstituts der öffentlichen Last in der Rechtstheorie und seiner Legitimation als öffentlich-rechtliche Inanspruchnahme des Einzelnen, um einem Träger öffentlicher Verwaltung die erforderlichen Mittel zu verschaffen.
Description
Keywords
Recht, Öffentliche Ausgaben, Baukosten, Enteignung, Baulast, Enteignungsgesetz
Journal
item.page.issue
item.page.dc-source
Berlin, Duncker & Humblot (1970) 170 S., Lit.; Zus.; (jur.Diss.; Hamburg o.J.)
item.page.pageinfo
Citation
item.page.subject-ft
item.page.dc-subject
Recht, Öffentliche Ausgaben, Baukosten, Enteignung, Baulast, Enteignungsgesetz
item.page.subject-tt
item.page.dc-relation-ispartofseries
Schriften zum öffentlichen Recht; 120