Öffentlich-rechtliche dingliche Rechte und dingliche öffentliche Lasten, dargestellt am Beispiel der Baulasten und der öffentlichen Last des hamburgischen Enteignungsgesetzes von 1963.

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SEBI: Ser 490-120

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Abstract

Der durch neuere gesetzliche Regelungen schillernd qewordene Begriff der ,,öffentlichen Last'' wird auf seine rechtliche Charakterisierung und Einordnung im Zusammenhang mit der Baulast untersucht. Dabei wird auf die grunstätzliche Frage der Unterscheidung zwischen schuldrechtlichen und dinglichen Rechten im öffentlichen Recht eingegangen. Der Schwerpunkt liegt auf einer Erörterung und Inhaltsbestimmung des Rechtsinstituts der öffentlichen Last in der Rechtstheorie und seiner Legitimation als öffentlich-rechtliche Inanspruchnahme des Einzelnen, um einem Träger öffentlicher Verwaltung die erforderlichen Mittel zu verschaffen.

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Recht, Öffentliche Ausgaben, Baukosten, Enteignung, Baulast, Enteignungsgesetz

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Berlin, Duncker & Humblot (1970) 170 S., Lit.; Zus.; (jur.Diss.; Hamburg o.J.)

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Recht, Öffentliche Ausgaben, Baukosten, Enteignung, Baulast, Enteignungsgesetz

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Schriften zum öffentlichen Recht; 120