Aufgaben, Organisation und Finanzierung der Wasser- und Bodenverbände. Grundprobleme öffentlich-rechtlicher Genossenschaften.

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SEBI: 92/1684

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Die Wasser- und Bodenverbände, von denen es 1988 ca. 1600 gab, welche 34 % der landwirtschaftlich genutzten Bodenfläche der BRD erfassen, sind neben den berufsständischen Kammern die größte Gruppe der öffentlich-rechtlichen Genossenschaften. An ihrem Beispiel werden die Aufgaben, die Organisation und die Finanzierung öffentlich-rechtlicher Genossenschaften exemplarisch dargestellt. Die Verbände dürfen vom Bundesgesetzgeber nur solche wasser- und bodenwirtschaftlichen Aufgaben übertragen bekommen, von denen die Verbandsmitglieder in besonderer Weise betroffen sind. Die Erledigung der Aufgaben steht unter der Rechts- und Fachaufsicht staatlicher Behörden. Die Verbände müssen demokratisch organisiert sein; der Verbandsversammlung muß gegenüber dem Vorstand entgegen der bisherigen Regelung in der Wasserverbandverordnung Vorrang eingeräumt werden. Die Finanzierung erfolgt grundsätzlich aus Mitgliedsbeiträgen, jedoch nur solange, wie die Maßnahmen den Mitgliedern Vorteile bringen. Andernfalls zahlt der Staat. lil/difu

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Wasserverband, Bodenverband, Genossenschaft, Öffentliches Recht, Verbandsrecht, Aufgabe, Organisation, Finanzierung, Selbstverwaltung, Umweltschutz, Finanzwesen, Rechtsgeschichte, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Verband, Recht, Verwaltung

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Münster: Regensberg (1991), 271 S., Lit.; Reg.(jur.Diss.; Münster 1990)

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Wasserverband, Bodenverband, Genossenschaft, Öffentliches Recht, Verbandsrecht, Aufgabe, Organisation, Finanzierung, Selbstverwaltung, Umweltschutz, Finanzwesen, Rechtsgeschichte, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Verband, Recht, Verwaltung

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Kooperations- und genossenschaftswissenschaftliche Beiträge; 28