Neuordnung des Wasserrechts macht das Recht der öffentlichen Wasserversorgung komplizierter.
Gemeindetag Baden-Württemberg
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Datum
2014
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Herausgeber
Gemeindetag Baden-Württemberg
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Stuttgart
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
ZLB: Kws 700 ZB 6762
BBR: Z 333
BBR: Z 333
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
RE
Autor:innen
Zusammenfassung
Am 1. März 2010 trat das neue Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Kraft. Damit hatte sich im Verhältnis zwischen Bund und Bundesländern als Folge der Föderalismusreform Entscheidendes geändert. Vor der Föderalismusreform sahen die Länder das gesetzgeberische Zugriffsrecht im Zweifel auf ihrer Seite. Im Zuge des neuen WHG wurde die Rahmengesetzgebung abgeschafft und die Materie Wasserhaushalt in den Katalog der konkurrierenden Gesetzgebung nach Artikel 74 Grundgesetz (GG) aufgenommen. In der knappen Zeit von der Verkündung des neuen Wasserhaushaltsgesetzes im August 2009 bis zu seinem Inkrafttreten war es nur wenigen Bundesländern gelungen, ihr Landeswasserrecht umfassend zu novellieren. In Baden-Württemberg dauerte der Anpassungsprozess fast viereinhalb Jahre. An die Stelle von Paragraph 43 des Wassergesetzes (WG), alte Fassung, ist Paragraph 50 WHG getreten. Er normiert bundeseinheitliche, allgemeine Grundsätze der öffentlichen Wasserversorgung. Paragraph 44 WG ist auf die Ergänzung von Paragraph 50 WHG angelegt. Die neue Vorschrift soll das Bundesrecht dort ausfüllen, wo es geboten und mit Blick auf die Gesetzgebungskompetenzen von Bund und Land zulässig ist. Vor diesem Hintergrund wird in dem Beitrag die Meinung vertreten, dass das Recht der öffentlichen Wasserversorgung unübersichtlicher geworden ist und es werden die wesentlichen "Spielregeln" des Wasserrechts beschrieben: Die öffentliche Wasserversorgung als Aufgabe der Daseinsvorsorge; Die öffentliche Wasserversorgung - eine freiwillige Aufgabe?; Neues Recht: weisungsfreie Pflichtaufgabe; Organisationshoheit der Gemeinde; Kritik aus den Reihen der Wasserversorgungswirtschaft; Der Grundsatz der ortsnahen Wasserversorgung; Die Pflicht zur Erstellung einer Wasserversorgungsbilanz; Anforderungen an die öffentliche Wasserversorgung; Die Löschwasserversorgung; Wasserpreise und Kartellrecht; Anforderungen an Anlagen der Wasserversorgung; Untersuchung des Rohwassers; Der Vollzug der Wasserversorgungssatzung; Sorgsamer Umgang mit Wasser; Vorrang der öffentlichen Wasserversorgung?
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Schlagwörter
Zeitschrift
Die Gemeinde
Ausgabe
Nr. 10
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S. 419-426