Der verfassungsrechtliche Status der Bundesstadt Bonn.
Duncker & Humblot
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Duncker & Humblot
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DE
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Berlin
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ZLB: 2000/3038
DST: Da 100/195
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FO
RE
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Abstract
Der Status einer Bundesstadt ist Bonn aufgrund der Gründung des Norddeutschen Bundes im Jahr 1867 bei dem Regelungsthema "Hauptstadt" zuerkannt worden. Das Berlin/Bonn-Gesetz steht in einem Kontrast zu dieser Regelung. Das Verwaltungszentrum der Bundesrepublik Deutschland ist die "Bundesstadt". Rechtliche Bedenken gegen das Berlin/Bonn-Gesetz sind unbegründet, jedenfalls unter dem Aspekt der Organisationsgewalt. In der Untersuchung geht es um die Frage, ob und inwieweit die Bonner Position rechtlichen Bestandsschutz genießt. Dabei geht es um die Regelung, die in dem Beschluss des Bundestages vom 20.6.1991 eine "faire Arbeitsteilung" genannt wird. Insbesondere geht es darum, welche verfassungsrechtlichen Grenzen, Verschlechterungen der bestehenden Regelungen über die Ausstattung der Bundesstadt Bonn mit Behörden und Dienststellen des Bundes und auch über den finanziellen Ausgleich gezogen wurden. Auch wird auf die Bindung einzelner Bundesminister an die Entscheidung von Bundestag und Bundesregierung für die Bundesstadt Bonn eingegangen. Schließlich untersucht der Autor die Frage, inwieweit der Bundestag selbst an seine Regelungen zum Verhältnis von Berlin und Bonn gebunden ist. kirs/difu
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101 S.
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Studien und Gutachten aus dem Institut für Staatslehre, Staats- und Verwaltungsrecht der FU Berlin; 17