Gesundheitsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR von 1974.
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IRB: Z 368
SEBI: Zs 2420-4
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Zusammenfassung
Das Gesundheitsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR stammt von 1974 und wird derzeit überarbeitet. In Teilen ist es von der stürmischen Entwicklung bereits in der Realität überholt worden, beispielsweise beim Krankentransport. Wichtige Bestimmungen sind jedoch nach wie vor von Bedeutung, bis ein neues Gesundheitsabkommen abgeschlossen und in Kraft ist. Deshalb an dieser Stelle ein Blick auf einige wichtige Bestimmungen des Abkommens von 1974 und insbesondere auf den zentralen Begriff "Einreisender aus der DDR", der aus gegebenenem Anlaß seitens des Innerdeutschen Ministeriums zuletzt 1988 präzisiert wurde. (-z-)
Beschreibung
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Gesundheitswesen, Vertrag, Kooperation, Krankenhauswesen, Abkommen, Daseinsvorsorge, Gesundheitseinrichtung
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In: Krankenhaus, 82(1990), Nr.2, S.57-62, Abb.;Tab.
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Gesundheitswesen, Vertrag, Kooperation, Krankenhauswesen, Abkommen, Daseinsvorsorge, Gesundheitseinrichtung