Schafft zwei, drei, viele Bewohnergenossenschaften? Zur Bedeutung des Modells Rheinpreußensiedlung in der Stadterneuerungspolitik.
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1985
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SEBI: Zs 2751-4
IRB: Z 1108
BBR: Z 447
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BBR: Z 447
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Zusammenfassung
Der Verfasser beschreibt das im Modell Rheinpreußensiedlung zum Tragen kommende Sicherungs- und Erneuerungskonzept. Dies besteht darin, dass die öffentliche Hand eine zu erneuernde Siedlung aufkauft, mit öffentlichen Mitteln erneuert und durch Übertragung auf Erbpachtbasis an eine Genossenschaft reprivatisiert. Die Grunderneuerung wird durch die Bewohner in Eigenleistung finanziert. Durch die Vergabe im Erbbaurecht kann die Kostenschwelle gesenkt werden, bleiben Grund und Boden einer marktvermittelnden Verwertung entzogen, kann die Nutzung auf Dauer sozial gebunden werden. Die Gemeinnützigkeit des Trägers garantiert darüber hinaus, dass der Mietpreis nach der Kostenmiete kalkuliert wird, dass erwirtschaftete Überschüsse investiert und gezielte soziale Förderung durch Belegungsbindung betrieben werden kann. Die Rechtsform der Genossenschaft reduziert die Haftpflicht der Genossen, schafft die Voraussetzungen für eine demokratische Selbstverwaltung und mobilisiert hierdurch die Bewohner zur Selbsthilfe. Das Modell knüpft an alte Traditionen des Genossenschaftswesens an und ist geeignet, Vorbildwirkung zu entfalten. Den zur Realisierung des Modells erforderlichen hohen Subventionsaufwand hält der Verfasser für gerechtfertigt, da hierdurch preiswerter Wohnraum auf Dauer gesichert und sozial gebunden werden kann sowie die Selbstbestimmung und Selbstverwaltung der Nutzer gefördert wird. (ben)
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In: RaumPlan., (1985), Nr.31, S.239-246, Abb.;Lit.