Die Durchsetzung finanzieller Sanktionen gegenüber den Mitgliedstaaten.
Nomos
Zitierfähiger Link:
Keine Vorschau verfügbar
Datum
2018
item.page.journal-title
item.page.journal-issn
item.page.volume-title
Herausgeber
Nomos
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Baden-Baden
Sprache
ISSN
0531-2485
ZDB-ID
Standort
ZLB
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Mitgliedstaaten drohen finanzielle Sanktionen durch Sanktionsurteile nach Art. 260 AEUV, Sanktionsbeschlüsse des Rates im Defizitverfahren, sowie durch Staatshaftungsansprüche. Nur bei Sanktionsurteilen stellt sich die Frage der Vollstreckbarkeit gegen Mitgliedstaaten auf Grund eines unklaren Verweises in Art. 280 AEUV auf Art. 299 AEUV. Bejaht man die Vollstreckbarkeit, wofür die besseren Argumente sprechen, erfolgt diese nach nationalem Verfahrensrecht, welches jedoch durch die unionsrechtlichen Prinzipien der Effektivität und der Äquivalenz übergelagert wird. Eine Aufrechnung durch die Kommission ist hingegen nicht zulässig. Die geringe bisherige praktische Bedeutung der Vollstreckbarkeit von Sanktionsurteilen erklärt sich durch die abschreckende Höhe der Sanktionsandrohung sowie durch Reputations- und Reziprozitätserwägungen.
item.page.description
Schlagwörter
Zeitschrift
Europarecht
Ausgabe
Nr. 2
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S. 159-174