Wohnraumlenkung und Mietverhältnisse. Zur Wohnungspolitik in der DDR.

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IRB: Z 299
SEBI: Zs 613-4
BBR: Z 143

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Zusammenfassung

In der DDR besteht beim Wohnen Zwangswirtschaft; über die staatliche Wohnraumlenkung wurde die Verfügbarkeit der Eigentümer von Wohngebäuden über Wohnraum aufgehoben. Der Neubau ist weitgehend auf Kommunale Wohnungsverwaltungen und Genossenschaften beschränkt, doch ca. 55 % des Altbaubestandes sind noch in privatem Besitz. Die Mieten sind aus sozialpolitischen Gründen und auch zur Beschränkung von Erträgen aus Miethauseigentum sehr niedrig. Die Wohnungsvergabe erfolgt nach einem staatlichen Verteilungsschlüssel. Das Zivilgesetzbuch der DDR regelt die Mietverhältnisse in volkseigenen und privaten Wohngebäuden. Grundzüge des Mietverhältnisses und die Pflichten des Mieters sowie der Aspekt der Modernisierung werden dargestellt. hg

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Politik, Wohnen/Wohnung, Wohnungsbau, Wohnungswirtschaft, Wohnungsversorgung, Wohnraumbewirtschaftung, Wohnungsnutzung, Mietpreis, Mieter, Modernisierung, Mietrecht

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Gemeinnütziges Wohnungswesen, Hamburg 36(1983)Nr.4, S.191-192, 194, 199, Lit.

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Politik, Wohnen/Wohnung, Wohnungsbau, Wohnungswirtschaft, Wohnungsversorgung, Wohnraumbewirtschaftung, Wohnungsnutzung, Mietpreis, Mieter, Modernisierung, Mietrecht

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