Neue Wege der Käufersicherung beim Kauf vom Bauträger.
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SEBI: Zs 359-4
IRB: Z 889
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Zusammenfassung
Durch eine Entscheidung des BGH (s. NJW 1977, 146) kann eine Auflassungsvormerkung, entgegen der Regelung gem. PAR. 24 KO, ,,den Käufer eines Grundstücks nebst einem darauf vom Verkäufer zu errichtenden Gebäude im Konkurs des Verkäufers dann nicht'' schützen, ,,wenn bei Konkurseröffnung mit dem Bau noch nicht begonnen war''. Verfasser versteht das Urteil als Wegbereitung einer neuen Vertragsgestaltung beim Kauf von Wohnungseigentum.
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Wohnungskauf, Bauträgerverordnung, Recht, Auflassungsvormerkung
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Neue juristische Wochenschrift, München 30 (1977), 12, S. 524-526, Lit.
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Wohnungskauf, Bauträgerverordnung, Recht, Auflassungsvormerkung