Barrierefreier ÖPNV. T. 1. Wege zur systematischen Umsetzung.
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DE
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München
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0020-9511
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ZLB: Kws 305 ZB 6803
BBR: Z 153
IFL: I 809
BBR: Z 153
IFL: I 809
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Abstract
Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) macht Vorgaben für den Nahverkehrsplan und erwartet die vollständige Barrierefreiheit bis zum 1.1.2022. Die Umsetzung dieses Ziels und etwaige Abweichungen von der gesetzten Frist setzen eine realistische Maßnahmenplanung und zeitliche Vorgaben im Nahverkehrsplan (NVP) voraus. Oftmals fehlen den Aufgabenträgern verlässliche Datengrundlagen und Informationen, vor allem, wenn sich die Haltestelleninfrastruktur nicht in eigener Baulastträgerschaft befindet. Wie gehen die Aufgabenträger damit um? In dem Beitrag wird über die gesetzlichen Vorgaben, Verbandspositionierungen und Hilfestellungen einzelner Bundesländer berichtet. Weiterhin werden Grundsätze für den Ausbau der Haltestelleninfrastruktur formuliert und es wird auf die Einrichtung von Haltestellenkatastern eingegangen.
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Internationales Verkehrswesen
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Nr. 3
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S. 18-21