Der Ausgleich landesplanerischer Planungsschäden.
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SEBI: 77/819
BBR: A 6187
BBR: A 6187
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Zusammenfassung
Landesplanung fördert zusehends selektiv und das angesichts begrenzten Entwicklungspotentials. In der daraus erwachsenden verstärkten Steuerung liegen Gefahren für die gemeindliche Selbstverwaltung, die unter Anpassungsgebot (BBauG) steht. Anpassung hinterläßt Planungsschäden, d.h. Ausgleichs- und Folgeprobleme. Aufgabe ist es, ''diesen Ausgleichsmechanismen nachzugehen. Das geschieht nach einer Bestandsaufnahme möglicher Schäden, indem zunächst die Landesplanungsgesetze auf Ausgleichsregelungen untersucht und daran anschließend allgemeine Systemgedanken des Ausgleichsrechts erörtert werden. Insgesamt geht es darum, in einem konkreten Bereich dazu beizutragen, die gewandelte Situation der Landesplanung auch rechtsdogmatisch hinreichend einzufangen und damit jene Schutzwirkungen zu stärken, die das Recht den einzelnen Rechtssubjekten, in unserem Falle den Gemeinden, gegenüber planerischen Sachzwängen zur Verfügung stellen will''.
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Landesplanungsrecht, Raumordnungsverfahren, Öffentliches Eigentum, Selbstverwaltung, Gemeinde, Bauleitplanung, Bundesbaugesetz
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Göttingen: Schwartz (1977?), 50 S., Lit.
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Landesplanungsrecht, Raumordnungsverfahren, Öffentliches Eigentum, Selbstverwaltung, Gemeinde, Bauleitplanung, Bundesbaugesetz
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Schriftenreihe des Deutschen Städte- und Gemeindebundes; 25