Möglichkeiten zur Anpassung der Landesgesetze an die Erfordernisse wohnnaher Schulversorgung. Auszüge eines Vortrages anlässlich des Fachseminars des DLT am 19. und 20. Februar 1981.
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IRB: Z 1035
SEBI: Zs 408-4
BBR: Z 46
SEBI: Zs 408-4
BBR: Z 46
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Zusammenfassung
Rechtliche Grundlagen zur Bereitstellung einer wohnungsnahen Schulversorgung ergeben sich in Niedersachsen aus den Vorgaben des Schulgesetzes von 1974 und seiner geänderten Fassung von 1980. Da die Mindestgröße nur für die Grundschulen und die Orientierungsstufe festgelegt wurde, ermöglicht dieses Gesetz der Exekutive flexibles Handeln auf veränderte schulische Rahmenbedingungen. Für einzelne Schulbereiche sind u.a. Maßnahmenbündel zur Erhaltung von Grundschulen bei sonst ungünstigen Schulwegen, zur angemessenen Unterrichtung nicht mehr jahrgangsweise gegliederter Schulen und zur Einrichtung von Sonder- und Berufsschulen enthalten. Beschreibung der Schulsituation, des Schulgesetzes und der Rechtsmaßnahmen zur wohnungsnahen Schulversorgung in Niedersachsen. za
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Politik, Bildung, Schulversorgung, Grundlage, Schulgesetz, Rahmenbedingung, Grundschule, Klassengröße, Einzugsgebiet, Schulstandort, Maßnahme, Schulbereich, Lehrerausbildung
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Landkreis 51(1981)Nr.4, S.220-228, Tab., Lit.
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Politik, Bildung, Schulversorgung, Grundlage, Schulgesetz, Rahmenbedingung, Grundschule, Klassengröße, Einzugsgebiet, Schulstandort, Maßnahme, Schulbereich, Lehrerausbildung