Rechtsfragen der Verkehrsberuhigung. Oft bedarf es komplizierter Rechtskonstruktionen, um einfache Tatbestände zu bewältigen.
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1983
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ZZ
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IRB: Z 950
SEBI: Zs 1002-4
BBR Z 515
SEBI: Zs 1002-4
BBR Z 515
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Zusammenfassung
Das Thema Verkehrsberuhigung beschäftigt immer öfter Juristen. Deswegen, weil sie zu den städtebaulichen Phänomenen zählt, auf die das geltende Recht, Straßenrecht, Straßenverkehrsrecht, zum Teil auch das Baurecht, nicht vorbereitet ist. Es gibt keinen Tatbestand Einrichtung einer Fußgängerstraße, einer Wohnbereichsstraße, eines Einbahnstraßensystems. Das Recht hinkt der Entwicklung hinterher. Der Artikel prüft, ob und wie vorhandene Rechtsinstitute für die Verkehrsberuhigung fruchtbar gemacht werden können. IRPUD
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Rathaus 32(1979)Nr.10, S.716-720, 723-724, 726, Abb.