BVerwG - Stillgelegtes Bahngelände steht nicht ohne weiteres für Einzelhandelsbetriebe zur Verfügung.

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IRB: Z 889
SEBI: Zs 359-4

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Zusammenfassung

Der 4. Senat des BVerwG hatte sich in einem am 16.12.1988 verkündeten Urteil erstmals mit baurechtlichen Fragen zu befassen, die sich daraus ergeben, daß für den Eisenbahnbetrieb nicht mehr benötigtes Gelände der Deutschen Bundesbahn mit deren Zustimmung für andere Zwecke genutzt werden soll. Im entschiedenen Fall will der Kl. im Einverständnis mit der Bahnverwaltung auf einer Teilfläche eines nur noch eingeschränkt betriebenen Bahnhofs einen Lebensmittelladen bauen. Er begehrt eine Entscheidung der Baubehörde darüber, ob dies planungsrechtlich zulässig ist. Die Gemeinde, auf deren Gebiet der Bahnhof liegt, ist nicht einverstanden; sie will für den Fall, daß die Bundesbahn die streitige Fläche endgültig nicht mehr benötigt, dort eine Grünfläche anlegen. (-z-)

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Schlagwörter

Genehmigungsverfahren, Einzelhandelsbetrieb, Umnutzung, Bahnhofsgebäude, Lebensmittelgeschäft, Zulässigkeit, Rechtssituation, Recht, Planungsrecht

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Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 42(1989), Nr.5, S.X-XI

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Genehmigungsverfahren, Einzelhandelsbetrieb, Umnutzung, Bahnhofsgebäude, Lebensmittelgeschäft, Zulässigkeit, Rechtssituation, Recht, Planungsrecht

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