Wohnbauflächen für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf.

Lade...
Vorschaubild

Datum

Zeitschriftentitel

ISSN der Zeitschrift

Bandtitel

Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

ZZ

Erscheinungsort

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

SEBI: 87/5520

Dokumenttyp

Dokumenttyp (zusätzl.)

DI

Autor:innen

Zusammenfassung

Mit der Vorschrift des Pragr. 9 Abs. 1 Nr. 8 BBauG hat der Gesetzgeber den Versuch unternommen, den sogenannten Problemgruppen (kinderreiche Familien, ältere Menschen, Behinderte, ausländische Arbeitsnehmer) einen angemessenen Wohnstandort im innerstädtischen Gefüge zu sichern und sie vor einer Verdrängung durch ertragreichere Nutzungsarten zu schützen.Die Vorschrift hat - obwohl ihre Zielrichtung weithin unterstützt wird - in der Praxis dennoch keine nennenswerte Bedeutung erlangt.Aufgrund einer Analyse der Norm und ihrer Durchsetzungsmöglichkeiten sowie der Implementationsstruktur und der Interessenlage der Normadressaten kommt die Untersuchung zu dem Ergebnis, daß der Versuch des Gesetzgebers als gescheitert anzusehen ist.Die Verbesserung der Wohnungsversorgung der Problemgruppen kann erfolgversprechend nur mit Hilfe finanzieller Förderungsprogramme angestrebt werden. difu

Beschreibung

Schlagwörter

Bundesbaugesetz, Paragraph 9, Wohnungswesen, Wohnbedarf, Innenstadt, Sozialgruppe, Familie, Kinderreichtum, Alter Mensch, Behinderter, Ausländer, Wohnungsversorgung, Mieterschutz, Recht, Wohnung

Zeitschrift

Ausgabe

item.page.dc-source

Frankfurt/Main: Lang (1987), VIII, 299 S., Lit.(jur.Diss.; Hannover 1986)

Seiten

Zitierform

Freie Schlagworte

item.page.dc-subject

Bundesbaugesetz, Paragraph 9, Wohnungswesen, Wohnbedarf, Innenstadt, Sozialgruppe, Familie, Kinderreichtum, Alter Mensch, Behinderter, Ausländer, Wohnungsversorgung, Mieterschutz, Recht, Wohnung

Deskriptor(en)

item.page.dc-relation-ispartofseries

Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 630