Löschung einer Vormerkung wegen Gegenstandslosigkeit.
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Datum
1977
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SEBI: Zs 359-4
IRB: Z 889
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Zusammenfassung
Der Beitrag stellt eine Ergänzung zu Oexmann, NJW 1977, 26 dar. Es soll die Frage geklärt werden, ob die Löschung einer Vormerkung verlangt werden kann. Verf. würde das Problem mit den PPAR. 84, 87 BGO lösen; diese besagen, daß eine Eintragung zu löschen ist, ,,wenn sich aus Tatsachen oder Rechtsverhältnissen (etc.) ergibt, daß die Eintragung gegenstandslos ist''. Das ist der Fall, ,,wenn das Recht, auf das sie sich bezieht, nicht besteht und seine Entstehung ausgeschlossen ist. Das gilt auch für die Vormerkung.''
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Erscheinungsvermerk/Umfang
Neue juristische Wochenschrift, München 30 (1977), 18, S. 794