Löschung einer Vormerkung wegen Gegenstandslosigkeit.

Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

item.page.orlis-pc

ZZ

item.page.orlis-pl

item.page.language

item.page.issn

item.page.zdb

item.page.orlis-av

SEBI: Zs 359-4
IRB: Z 889

item.page.type

item.page.type-orlis

relationships.isAuthorOf

Abstract

Der Beitrag stellt eine Ergänzung zu Oexmann, NJW 1977, 26 dar. Es soll die Frage geklärt werden, ob die Löschung einer Vormerkung verlangt werden kann. Verf. würde das Problem mit den PPAR. 84, 87 BGO lösen; diese besagen, daß eine Eintragung zu löschen ist, ,,wenn sich aus Tatsachen oder Rechtsverhältnissen (etc.) ergibt, daß die Eintragung gegenstandslos ist''. Das ist der Fall, ,,wenn das Recht, auf das sie sich bezieht, nicht besteht und seine Entstehung ausgeschlossen ist. Das gilt auch für die Vormerkung.''

Description

Keywords

Grundstückskauf, Auflassungsvormerkung, Recht

Journal

item.page.issue

item.page.dc-source

Neue juristische Wochenschrift, München 30 (1977), 18, S. 794

item.page.pageinfo

Citation

item.page.subject-ft

item.page.dc-subject

Grundstückskauf, Auflassungsvormerkung, Recht

item.page.subject-tt

item.page.dc-relation-ispartofseries