Freiheit und Sozialstaat. Kongruenz oder Antinomie zwischen Art. 2 Abs. 1 und Art. 20 Abs. 1, 28 Abs. 1 des Grundgesetzes?

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SEBI: 72/1636

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Der Verfasser versucht, die Sozialstaatsklausel des Grundgesetzes (Art. 20 und 28) als Kompetenznorm für den Gesetzgeber zur Sozialgestaltung zu erfassen und sie in das Verfassungssystem einzuordnen.Er zeigt auf, daß das Sozialstaatsprinzip nicht im Widerspruch zu Grundrechten wie der freien Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1) steht, weil die Verfassung als einheitliches Wertsystem zu betrachten ist.So ist das Grundgesetz nicht zum Rechtsstaat liberalistischer Prägung zurückgekehrt, sondern hat den Schutz der Würde und Freiheit des einzelnen mit einer Gemeinschaftsverantwortung verbunden.Der Autor stellt aber fest, daß ein staatlicher Eingriff zur Regelung einer das Gemeinwohl tangierenden Situation erst erfolgen darf, wenn dies durch einen freiheitlichen Ausgleich nicht mehr möglich ist (Prinzip der Subsidiarität).Die Arbeit behandelt unter Anwendung dieser Grundsätze ferner Fragen des Wirtschaftssystems, des Mitbestimmungsrechts, Arbeitsrechts und der Daseinsvorsorge. wd/difu

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Sozialstaat, Freiheit, Menschenrecht, Menschenwürde, Verfassungsrecht, Rechtsvergleichung, Sozialwesen, Grundgesetz

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Bochum: (1970), 159 S., Lit.

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Sozialstaat, Freiheit, Menschenrecht, Menschenwürde, Verfassungsrecht, Rechtsvergleichung, Sozialwesen, Grundgesetz

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