Freiheit und Sozialstaat. Kongruenz oder Antinomie zwischen Art. 2 Abs. 1 und Art. 20 Abs. 1, 28 Abs. 1 des Grundgesetzes?
Zitierfähiger Link:
Keine Vorschau verfügbar
Datum
1970
item.page.journal-title
item.page.journal-issn
item.page.volume-title
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
SEBI: 72/1636
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
DI
Autor:innen
Zusammenfassung
Der Verfasser versucht, die Sozialstaatsklausel des Grundgesetzes (Art. 20 und 28) als Kompetenznorm für den Gesetzgeber zur Sozialgestaltung zu erfassen und sie in das Verfassungssystem einzuordnen.Er zeigt auf, daß das Sozialstaatsprinzip nicht im Widerspruch zu Grundrechten wie der freien Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1) steht, weil die Verfassung als einheitliches Wertsystem zu betrachten ist.So ist das Grundgesetz nicht zum Rechtsstaat liberalistischer Prägung zurückgekehrt, sondern hat den Schutz der Würde und Freiheit des einzelnen mit einer Gemeinschaftsverantwortung verbunden.Der Autor stellt aber fest, daß ein staatlicher Eingriff zur Regelung einer das Gemeinwohl tangierenden Situation erst erfolgen darf, wenn dies durch einen freiheitlichen Ausgleich nicht mehr möglich ist (Prinzip der Subsidiarität).Die Arbeit behandelt unter Anwendung dieser Grundsätze ferner Fragen des Wirtschaftssystems, des Mitbestimmungsrechts, Arbeitsrechts und der Daseinsvorsorge. wd/difu
item.page.description
Schlagwörter
Zeitschrift
Ausgabe
Erscheinungsvermerk/Umfang
Bochum: (1970), 159 S., Lit.