Zahlungspflicht bei Eigentümerwechsel. Endgültige Klarheit fehlt immer noch.
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1990
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IRB: Z 878
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Zusammenfassung
Diese Übersicht über die Haftung für Lasten und Kosten gemäss Par.16 Abs.2 WEG bei Eigentümerwechsel verdeutlicht die Fallgestaltungen von Zahlungsverpflichtungen für die laufenden Lasten und Kosten, für die Zahlungspflicht für Restforderungen und für die Haftung von echten Hausgeldrückständen des Voreigentümers. Aufgrund unterschiedlicher Auffassungen in der Rechtsprechung zu diesen Themen wird eine Klärung nur durch den Bundesgerichtshof erfolgen können. Unstrittig dagegen ist die Zahlungsverpflichtung in den Fällen, wo es um Ausgleichszahlungen zur Deckung nicht mehr beitreibbarer Rückstände inzwischen ausgeschiedener oder zeitweilig bestehender Liquiditätsengpässe geht. Hier besteht eine grundsätzliche Zahlungsverpflichtung des neuen Eigentümers. (hg)
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Der Wohnungseigentümer, Düsseldorf 20(1990), Nr.3, S.85-88