Die Baulandsteuer - Ein Mittel zur Bekämpfung der Baulandhortung in der Schweiz.
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1974
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ZZ
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SEBI: 76/2273
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DI
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Zusammenfassung
In Weiterführung des von der Eidgenössischen Wohnbaukommission entworfenen fiskalpolitischen Vorstoßes zur Bekämpfung der Baulandhortung werden Ursachen und Umfang der Baulandhortung sowie bisherige Maßnahmen zur Hortungsbekämpfung in der Schweiz und im Ausland dargestellt und Vorschläge für die Ausgestaltung der Baulandsteuer in Form einer Baulandwertzuwachssteuer vorgelegt. In diesem Zusammenhang werden folgende Problemkreise erörtert Steuerhoheit für den Erlaß der Baulandsteuer; Objekt; Bemessung; Subjekt; Steuermaß; Einbau der Steuer in das geltende Steuersystem. Die Baulandsteuer soll dazu beitragen, daß der Eigentümer von Bauland künftig kein Interesse mehr an einer Zweckentfremdung seines Bodens hat und daß damit Bauland entweder der ihm zugedachten Nutzung zugeführt oder Dritten auf dem Markte zur Nutzung angeboten wird. Dadurch dürfte die Baulandsteuer einerseits zu einer Verflüssigung des Baulandmarktes beitragen; andererseits könnte vermieden werden, daß die öffentliche Hand die Bauzone erweitern muß, solange baureife Parzellen der Nutzung vorenthalten bleiben.
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Erscheinungsvermerk/Umfang
St.Gallen: Kolb (1974), XL, 603 S., Kt.; Abb.; Tab.; Lit.; Zus.(wirtsch.Diss.; St.Gallen 1974)