Straßenausbaubeiträge aus Sicht des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs. Gibt es die unterstellten Sondervorteile für Grundstückseigentümer wirklich?

Boorberg
Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

Boorberg

item.page.orlis-pc

DE

item.page.orlis-pl

München

item.page.language

item.page.issn

0522-5337

item.page.zdb

item.page.orlis-av

ZLB: R 620 ZB 7013

item.page.type

item.page.type-orlis

RE

relationships.isAuthorOf

Abstract

Die vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof behaupteten Sondervorteile gibt es so nicht. Er übersieht die Eigenschaft kommunaler Straßen als öffentliche Güter, die eine Vorteilszurechnung gar nicht ermöglichen. Die trotzdem vorgetragenen vermeintlichen Sondervorteile erfüllen die unabdingbaren Anforderungen des Äquivalenzprinzips nicht, denn sie werden nicht von der Straßenerneuerung verursacht, verwenden unzulässig Grundstücke als Differenzierungskriterium für die Abgabenbelastung, sind keine konkreten wirtschaftlichen Vorteile und kommen statt nur Anliegern allen Straßennutzern zugute. Die nicht begründbare zusätzliche Beitragsbelastung verstößt gegen die abgabenrechtliche Gleichbehandlung.

Description

Keywords

Journal

Bayerische Verwaltungsblätter

item.page.issue

Nr. 7

item.page.dc-source

item.page.pageinfo

S. 229-233

Citation

item.page.dc-subject

item.page.dc-relation-ispartofseries