Straßenausbaubeiträge aus Sicht des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs. Gibt es die unterstellten Sondervorteile für Grundstückseigentümer wirklich?
Boorberg
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Boorberg
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DE
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München
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0522-5337
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ZLB: R 620 ZB 7013
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RE
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Abstract
Die vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof behaupteten Sondervorteile gibt es so nicht. Er übersieht die Eigenschaft kommunaler Straßen als öffentliche Güter, die eine Vorteilszurechnung gar nicht ermöglichen. Die trotzdem vorgetragenen vermeintlichen Sondervorteile erfüllen die unabdingbaren Anforderungen des Äquivalenzprinzips nicht, denn sie werden nicht von der Straßenerneuerung verursacht, verwenden unzulässig Grundstücke als Differenzierungskriterium für die Abgabenbelastung, sind keine konkreten wirtschaftlichen Vorteile und kommen statt nur Anliegern allen Straßennutzern zugute. Die nicht begründbare zusätzliche Beitragsbelastung verstößt gegen die abgabenrechtliche Gleichbehandlung.
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Journal
Bayerische Verwaltungsblätter
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Nr. 7
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S. 229-233