Bebauungsrecht. BBauG 1976, 1979 § 35 Abs.5 Satz 1 Nr. 2. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 21.Aug.1981 - BVerwG 4 C 65.80.

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1982

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IRB: Z 177
SEBI: Zs 789-4
BBR: Z 67

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Zusammenfassung

Zur rechtzeitigen Bekundung der Absicht, für ein zerstörtes Gebäude "alsbald" einen Neubau zu errichten: Ob ein Grundstück für den Wiederaufbau noch aufnahmefähig ist, entscheidet sich nach der Verkehrsauffassung. Diese rechnet innerhalb eines Jahres nach Zerstörung eines Bauwerks durch Brand, Naturereignisse oder andere außergewöhnliche Ereignisse stets mit dem Wiederaufbau, in der Regel aber auch noch im folgenden Jahr. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.8.1981. -z-

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Bundesbaublatt 30(1981)Nr.12, S.794-796 Aus der Rechtsprechung.

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