Regenerierungsplanung Altstadt, Sozialrahmenprogramm - Allgemeine Grundsätze für den Sozialplan - Nach dem Beschluß des Gemeinderats vom 11. März 1976.

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1976

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SEBI: 79/6132-4

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Der Sozialplan soll nachteilige Auswirkungen, die infolge von Sanierungsmaßnahmen auftreten, vermeiden oder mildern. In diesem Rahmen gewährt die Gemeinde den Sanierungsbetroffenen Hilfe zur Selbsthilfe und direkte Hilfe. Der Sozialplan wurde von der Stadt auf der Grundlage einer Bestandsaufnahme über die sozialen Verhältnisse im Sanierungsgebiet und unter Berücksichtigung der Wünsche der Sanierungsbetroffenen aufgestellt. Der Plan enthält detaillierte Angaben über Art und Umfang der möglichen Hilfen. ul/difu

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Heidelberg: Selbstverlag (1976), 50 S., Tab.

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