Vorschriftswidriges, aber verkehrsrichtiges Verhalten im Straßenverkehr.

Glaessing, Dietrich
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1971

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SEBI: 72/1890

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Zweck der Arbeit soll es sein, der Entfremdung zwischen Recht und Wirklichkeit im Straßenverkehr entgegenzuwirken. Dabei wird davon ausgegangen, daß bei der Bewältigung des Verkehrsgeschehens auf einschneidende Verkehrslenkungsmaßnahmen nicht verzichtet werden kann. Die Zunahme der Steuerungsmaßnahmen führt jedoch dazu, daß die Erwartungen, die der Verkehrsteilnehmer an das Verkehrsrecht stellt, immer weniger erfüllt werden. Vorschriftsmäßigkeit braucht aber keineswegs immer Verkehrsrichtigkeit zu bedeuten. Der Verfasser sucht eine Möglichkeit, nach der auch vorschriftswidriges Verhalten gestattet ist, sofern es den Interessen des Verkehrs entspricht. Er glaubt, gestützt auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs für Zivilsachen, mit der Neuschaffung eines speziell auf den Straßenverkehr bezogenen ,,Rechtfertigungsgrundes des verkehrsdienlichen Verhaltens im Straßenverkehr'' eine Lösung liefern zu können. Abschließend wird die praktische Handhabung der Lösung im Straf- und Bußgeldverfahren dargestellt. Oie Arbeit berücksichtigt auch soziologische und technische Probleme, die nicht unmittelbar zu dem rechtlichen Themenkreis gehören. eb/difu

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Hamburg: (1971), XX, 186 S., Lit.

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