Aufgabenzuständigkeit im kreisangehörigen Raum. Zur Frage der Unternehmensbefugnis von Ausgleichs- und Ergänzungsaufgaben durch die Kreise nach dem Rastede-Beschluß.

Decker u. Müller
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Decker u. Müller

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ZLB: 92/3236

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S

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Abstract

Der Rastede-Beschluß des Bundesverfassungsgerichts hat für das Verhältnis Gemeinden vs. zuständigkeitsverteilender Gesetzgeber herausgestellt, daß Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG ein verfassungsrechtliches Aufgabenverteilungsprinzip hinsichtlich der Anlegenheiten der örtlichen Gemeinschaft zugunsten der (kreisangehörigen) Gemeinden enthält, welches auch gegenüber den Kreisen gilt.Das BVerfG hat dagegen keine Aussagen über Inhalt und Reichweite der freiwilligen Kreisaufgaben aufgrund der generalklauselartigen Aufgabenzuweisungsnormen in den jeweiligen Kreisordnungen getroffen.Der Verfasser entwickelt aus den Vorgaben und Intentionen des Rastede-Beschlusses Kriterien für einen verfassungskonformen, angesichts des Leistungsfähigkeitsgefälles im kreisangehörigen Raum gebotenen Fortbestand ergänzender und ausgleichender Aufgaben und weist nach, daß das Kernproblem des Spannungsverhältnisses im kreisangehörigen Raum nicht ohne eine selbstverwaltungsgerechte Strukturreform der Kreiseinnahmen im Zuge der bevorstehenden Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen zu lösen ist. difu

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VIII, 104 S.

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Heidelberger Forum; 82