Biologische Testverfahren zur Feststellung gefährlichen Abwassers im Sinne § 7a WHG.

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DE

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Berlin

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ZLB: 96/949-4

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Zusammenfassung

Nach § 7a WHG und § 3 AbwAG sind in Abwässern und Abwassereinleitungen Untersuchungen zur Schadwirkung von Abwasserinhaltsstoffen durch wirkungsbezogene Tests vorzunehmen. Über die Rahmenabwasserverwaltungsvorschrift sind dafür als anzuwendende biologische Testverfahren der Fisch-, Daphnien-, Leuchtbakterien- und Algentest vorgegeben. Die Untersuchungen zum Auftreten und Verbleib toxischer Abwässer wurde für 25 Abwasserherkunftsbereiche durchgeführt. Insgesamt wurden dazu ca. 720 Abwasserproben entnommen und mit 2230 biologischen Wirktests überprüft. Begleitende chemisch-physikalische Analysen dienten der allgemeinen Abwassercharakteristik. Die Untersuchungen leisten einen direkten Beitrag zur Fortschreibung des § 7a WHG zum "Stand der Technik für gefährliche Stoffe". Die Ergebnisse dienen zudem als Grundlage für die Festlegung von Anforderungen, die sowohl bei der Novellierung des AbwAG als auch bei der Erarbeitung branchenspezifischer Verwaltungsvorschriften von besonderem Interesse sind. difu

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116 S.

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Texte; 75/95