Planungshinweise zum Bodenschutz. Leitbild und Maßnahmenkatalog für den vorsorgenden Bodenschutz in Berlin. Mai 2021.
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DE
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Berlin
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ZLB: Kws 253/93
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EDOC
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Abstract
Planungsprozesse der Stadtentwicklung erfordern neben der quantitativen Betrachtung
zur Flächenneuinanspruchnahme und Versiegelung ebenso eine qualitative Betrachtung
der Böden, die beansprucht und gegebenenfalls neu versiegelt werden sollen. Ziel von
Steuerungsinstrumenten und Indikatoren zum Schutz des Bodens ist es daher insbesondere, die bauliche Entwicklung auf Flächen zu lenken, auf denen die Böden bereits durch vorhergehende Nutzungen bebaut, versiegelt, verdichtet oder anderweitig überprägt sind und damit unwiederbringlich zerstört wurden. Damit soll die bauliche Neubeanspruchung von Böden mit einer höheren Schutzwürdigkeit und einer bis dato geringen Versiegelung gezielt minimiert und auf das notwendige Maß reduziert werden. Adressaten der Planungshinweise zum Bodenschutz sind die Mitarbeitenden in den
Bodenschutzbehörden, den Umwelt- und Stadtplanungsämtern sowie sonstige an der
räumlichen Planung beteiligte Akteure. Um eine breite Anwendung zu unterstützen, wurde
bei der Entwicklung des Verfahrens Wert darauf gelegt, fachlich gewichtetes und bewertetes Material zur Verfügung zu stellen, das sich durch Nachvollziehbarkeit und einfache Handhabung auch für nicht bodenkundlich geschulte Akteure auszeichnet.
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