Bauvorhaben im Außenbereich. Abgelehnte Bauvorhaben in Außenbereich wegen eines Verstoßes gegen die Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung. § 35 BBauG. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15.7.1981 - 7 A 232/80.
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1982
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IRB: Z 902
SEBI: Zs 3096-4
BBR: Z 114
IFL: I 435/8
SEBI: Zs 3096-4
BBR: Z 114
IFL: I 435/8
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Zusammenfassung
Das Grundstück, das der Kläger mit drei Wohnhäusern bebauen möchte, wird an drei Seiten von Bebauung bzw. Straßen umgrenzt, an der vierten Seite von landwirtschaftlicher Nutzung. Das Grundstück ist 12.000 qm groß. Ein Bebauungsplan besteht nicht, im FNP ist das Grundstück als Teil landwirtschaftlicher Fläche ausgewiesen. Die Umgebung bildet keinen im Zusammenhang bebauten Ortsteil, das Grundstück liegt somit im Außenbereich. Das Vorhaben würde den Darstellungen des FNP widersprechen und einen unerwünschten Vorgang der Zersiedlung einleiten. cs
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Erscheinungsvermerk/Umfang
Natur und Landschaft, Stuttg. 57(1982)Nr.2, S.64-65