Bauplanungsrecht - Ersatzbau für das letzte zum Bebauungszusammenhang gehörende Gebäude. §§ 34, 35 Abs.2 BBauG. BVerwG, Urteil vom 12.9.1980 - 4 C 75.77, OVG Nordrhein-Westfalen.
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1983
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IRB: Z 852
SEBI: Zs 2241
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Zusammenfassung
Die Beseitigung des letzten zum Bebauungszusammenhang gehörenden Gebäudes zum Zweck der alsbaldigen Errichtung eines Ersatzbauwerkes bewirkt nicht, dass das Grundstück seine Innenbereichsqualität einbüßt und zu einem Außenbereichsgrundstück wird. Denn neben der Lage des Grundstücks ist darauf abzustellen, ob sich nach der Verkehrsauffassung eine Wiederbebauung des ehemals bebauten Grundstücks aufdrängt, ob die Verkehrsauffassung bei Berücksichtigung der bereits vorhandenen und nunmehr fehlenden Bebauung "diese Bebauung geradezu vermisst". -y-
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Baurecht 12(1981)Nr.1, S.55-56, Lit.