Eigentum. Grundlage der Freiheit.

Knoth
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ZLB: 95/24

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S

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Abstract

Das "Eigentum" wird, als volles Herrschaftsrecht des Menschen über vermögenswerte Sachen, vom Grundgesetz in Artikel 14, einer seiner wichtigsten Wertentscheidungen, geschützt. Dieses Grundrecht ist zugleich Grundlage jeder Marktwirtschaft. In Deutschland wird das Eigentum Privater in seinem Kern als ein Menschenrecht geachtet. Nach dem Zusammenbruch der kommunistischen Anti-Eigentums-Ideologie ist das Bekenntnis zum Eigentum besonders wichtig. Eigentümer müssen von ihm einen gemeinschaftsverträglichen Gebrauch machen (Sozialpflichtigkeit). Enteignungen jedoch - soweit unerläßlich - sind durch Entschädigung auszugleichen. difu

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43 S.

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Deutschland-Report; 20