Das Taxigewerbe aus verwaltungsrechtlicher Sicht.

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SEBI: 80/4355

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Obwohl die Taxis in den Städten im täglichen Straßenbild in großer Zahl in Erscheinung treten und obwohl jedermann schon Taxis benutzt hat, sind die rechtlichen Probleme und Besonderheiten des Taxigewerbes wenig bekannt. Ein besonderes Problem stellt z.B. die Frage dar, inwieweit Erlasse die Freiheiten der Taxifahrer einschränken dürfen. Sollen damit Tarifvorschriften, Arbeitszeitvorschriften oder zahlenmäßige Begrenzungen der Bewilligungen zulässig sein In der Schweiz wird das Taxigewerbe, mit Ausnahme von zwei Fällen, auf kommunaler Ebene geordnet. In der Regel bestehen aber besondere Taxivorschriften lediglich in den größeren Orten, während sich die Taxihalter in den meisten kleineren Gemeinden nur an die wenigen Vorschriften des Bundes zu halten haben. Bei der Prüfung der einschlägigen Erlasse von Kommunen wird durch diese Untersuchung festgestellt, daß in allen Vorschriften mehrere Bestimmungen bundesrechtswidrig sind. Die Arbeit behandelt auch die Versuche, durch Zusammenarbeit mit den Verkehrsbetrieben und durch neuartige Einsatzarten (Sammeltaxi, Linientaxi) das Taxi dem öffentlichen Verkehr anzunähern. chb/difu

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Taxigewerbe, Gemeingebrauch, Sondernutzung, Gewerbefreiheit, Betriebsgenehmigung, Tarifsystem, Verwaltungsrecht, Gewerbe, Kommunalrecht, Verkehr

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Zürich: Schulthess (1978), XXI, 141 S., Abb.; Lit.(jur.Diss.; Zürich o.J.)

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Taxigewerbe, Gemeingebrauch, Sondernutzung, Gewerbefreiheit, Betriebsgenehmigung, Tarifsystem, Verwaltungsrecht, Gewerbe, Kommunalrecht, Verkehr

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Zürcher Studien zum öffentlichen Recht; 3