Rückwirkung und Übergangsrecht. Verfassungsrechtliche Maßstäbe für intertemporale Gesetzgebung.

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SEBI: 81/2005

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Die Ausgangsfrage der vorliegenden Untersuchung lautet: Wie schnell darf der Gesetzgeber neue Ordnungsvorstellungen realisieren? Darf er Gesetze mit Rückwirkung, sofort oder erst nach und nach, mit Hilfe von Übergangsregelungen erlassen? Die damit angesprochenen Probleme der Zulässigkeit der Rückwirkung von Gesetzen und der verfassungsrechtlichen Grundlagen des Übergangsrecht können, so oft sie auch in der Praxis Schwierigkeiten machen und so viel sie demgemäß diskutiert werden, keineswegs als befriedigend gelöst gelten. Aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitete Rückwirkungsverbote sind Paradebeispiele für verfassungsrechtliches Richterrecht; insoweit bietet sich in der Untersuchung auch ein Ansatzpunkt für die Abgrenzung der Kompetenzen des Bundesverfassungsgerichts gegenüber dem Gesetzgeber. Zum anderen ist im Zeichen sinkender Wachstumsraten und knapperer Ressourcen zu erwarten, daß die politischen Auseinandersetzungen der Zukunft weitgehend das Maß der Antastbarkeit von Besitzständen betreffen wird; juristischer Anknüpfungspunkt ist insoweit das gesetzliche Übergangsrecht. chb/difu

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Rückwirkung, Übergangsrecht, Rechtsprechung, Bundesverfassungsgericht, Bestandsgarantie, Eigentumsgarantie, Verfassungsrecht, Gesetzgebung, Recht, Eigentum

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Berlin: Duncker & Humblot (1981), 436 S., Lit.; Reg.(jur.Habil.; Heidelberg 1981)

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Rückwirkung, Übergangsrecht, Rechtsprechung, Bundesverfassungsgericht, Bestandsgarantie, Eigentumsgarantie, Verfassungsrecht, Gesetzgebung, Recht, Eigentum

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Schriften zum öffentlichen Recht; 394