Verlangt der Umweltschutz ein neues Energierecht?
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1983
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ZZ
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IRB: Z 889B
SEBI: Zs 2230-4
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Zusammenfassung
Von allen besprochenen Zielvorstellungen für eine Änderung des Energierechts bleibt die Ressourcenschonung als wichtigste übrig. Die Ressourcenschonung ist ein Spezifikum der Energieversorgung und muss durch das Energierecht umgesetzt werden. Das bestehende Energierecht hat von seiner Grundstruktur her die Chance, diese Funktion zu erfüllen. Die vierte Kartellgesetznovelle hat hier Fortschritte gebracht, die sich in der Praxis bewähren müssen. Dies gilt es abzuwarten. Eine Reform des Energierechts erscheint zur Zeit nicht erforderlich. rh
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Erscheinungsvermerk/Umfang
Zeitschrift für Rechtspolitik 16(1983)Nr.3, S.69-74, Lit.(Beil. zu Neue juristische Wochenschrift, München (NJW) 36(1983)Nr.12)