Einbeziehungsmöglichkeiten eines potenziellen Investors bei der Raumordnungsplanung nach § 18 a ROG mittels Öffentlich-Privater Partnerschaften.

Kohlhammer
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Kohlhammer

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Stuttgart

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0342-5592

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ZLB: 4-Zs 242
BBR: Z 477

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RE

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Abstract

Durch die ÖPP wird juristisches Neuland betreten. Sie ist ein noch zu selten genutztes, aber effektives Instrument, um Projekte in der AWZ effizient und rechtssicher zu gestalten. Entscheidend ist bei der Übertragung von Aufgaben bei der Raumplanung und der SUP auf eine Projektgesellschaft die relative Unabhängigkeit dieser von der Behörde. Der Investor und die Behörde stehen bei diesem Modell gleichberechtigt nebeneinander. Durch die Gründung einer Projektgesellschaft können effizient und gleichberechtigt nebeneinander die erforderlichen Aufgaben durchgeführt werden. Entscheidendes Unterscheidungsmerkmal gegenüber einem öffentlich rechtlichen Vertrag ist dabei die Gründung einer Projektgesellschaft. Jederzeit und relativ unbürokratisch könnten dieser Projektgesellschaft, je nach Ausgestaltung des Projektvertrages, bestimmte planerische Aufgaben erteilt werden. Durch die dadurch hervorgerufenen Synergieffekte, also das gegenseitige Fördern, könnte schneller und für beide Seiten kostengünstiger der gewünschte Erfolg eintreten. Die Projektgesellschaft, die sich ausschließlich mit dem entsprechenden Projekt befassen würde, wäre mit einem Höchstmaß an Flexibilität und Präzision sowie technischem und planerischem Know-How ausgestattet. Jede Partei würde, zumindest langfristig gesehen, finanzielle Vorteile erreichen.

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Verwaltungsrundschau

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Nr. 10

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S. 336-341

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