Stellungnahme zu konzeptionellen Fragen der Freigabe zur Beseitigung auf einer Deponie bei Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Obrigheim (KWO).

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Freiburg/Breisgau

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GU
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Abstract

Der Ausstieg aus der Kernenergie bedingt auch den Rückbau von Kernkraftwerken als eine gemeinschaftliche Aufgabe. Dabei weist ein großer Teil des anfallenden Materials eine so geringe Kontamination mit radioaktiven Stoffen auf, dass er nach § 29 Strahlenschutzverordnung freigegeben werden kann. Im Falle des KKW Obrigheim (KWO) werden beispielsweise insgesamt etwa 3.000 Mg Abfälle erwartet, die überwiegend als Bauschutt vorliegen werden, und zur Beseitigung auf einer Deponie freigegeben werden können. In der Stellungnahme werden die Grundzüge der Freigabe erläutert. Schließlich wird das Entsorgungskonzept dargestellt und bewertet.

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35 S.

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