Wichtige Weichen gestellt. Erneuerbare Energien.
Eppinger
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Eppinger
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DE
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Schwäbisch-Hall
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0723-8274
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ZLB: 4-Zs 3025
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RE
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Abstract
Für den Ausbau einer umweltfreundlichen Energieversorgung hat die Bundesregierung die Bedingungen verbessert. In dem Beitrag werden die neuen energiepolitischen Vorgaben beschrieben: Wichtige Weichen für einen weiteren zügigen Ausbau wurden mit der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) gestellt, die ab 1. Januar 2009 wirksam wurde. Das Ziel, den Anteil der erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2020 auf 30 Prozent zu erhöhen, soll mit teilweise deutlich höheren Einspeisevergütungen erreicht werden. Ebenfalls seit dem 1. Januar 2009 gilt das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) des Bundes. Bauherren werden verpflichtet, einen Teil der für Raumheizung und Warmwassererzeugung benötigten Energie in ihren Neubauten aus erneuerbaren Quellen zu decken. Das Gesetz umfasst Wohngebäude und Nichtwohngebäude. Damit fallen auch kommunale Bauprojekte wie Verwaltungsgebäude, Kindergärten oder Schulen in seinen Bereich. Das Gesetz fördert erstmals den Aufbau kommunaler Wärmenetze. So gestattet es Städten und Gemeinden, auch im Interesse des Klimaschutzes ihren Bürgern den Anschluss an solche Netze vorzuschreiben. Energieeffizienz ist ein weiteres Ziel der Energiepolitik. Hier liegt ein großes Potenzial für die effiziente Erzeugung von Strom und Wärme in der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK). In welchem Maße das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) hier wirkt, muss abgewartet werden. Das derzeitige KWK-Fördergesetz läuft 2010 aus. Die Novelle des KWKG soll KWK-Anlagenbetreibern eine günstigere Basis für die Errichtung neuer Kraftwerke bieten, was insbesondere Stadtwerken zugute kommen wird.
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Der Gemeinderat
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Nr. 1
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S. 34-35