Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe. § 75 SGB VIII.

Boorberg
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Stuttgart

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SEBI: nv
VfK: 04/1717

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Abstract

Die Autoren geben einen umfassenden Überblick darüber, welche Trägergruppen bereits per Gesetz als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt sind. Schwerpunkt des Leitfadens ist die ausführliche Darstellung der einzelnen Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um mit einem Antrag nach § 75 SGB VIII die öffentliche Anerkennung zu erreichen. Außerdem zeigen die Autoren, welche Folgen mit der Anerkennung verbunden sind. Ausführungen zu den landesrechtlichen Regelungen, einschließlich der landesrechtlichen Zuständigkeiten, sowie eine Übersicht über die nach Landesrecht gesetzlich anerkannten Verbände runden den anschaulichen Band ab. difu

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86 S.

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Praxis der Jugendhilfe; 12