Die Polikliniken und Ambulanzen im Bereich der medizinischen Lehr- und Forschungszentren.
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SEBI: 76/2301
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Zusammenfassung
Die Funktionszusammenhänge zwischen den einzelnen Polikliniken bzw. Ambulanzen und den Fachkliniken sollten zu einer grundlegenden Umstrukturierung des Komplexes ,,Klinische Medizin'' führen. Es ist zunächst die Bildung von speziellen Klinischen Zentren für Innere Medizin, Chirurgie und Psychiatrie, später für Frauenheilkunde, Pädiatrie und für den Kopfbereich vorgesehen. Diese Zentren sollten als Funktionseinheiten höherer Ordnung konzipiert werden, die jede für sich eine einheitliche akademische Endstruktur aufweisen. Die vorhandenen Fachkliniken müßten in die Zentren integriert werden. Jedem Zentrum wird ein Ambulanzbereich mit einer Aufnahme- und Beobachtungsstation zugeordnet. Für die Zentren Innere Medizin, Psychiatrie sowie für den Kopfbereich ist ein gemeinsamer Voruntersuchungsbereich notwendig; die übrigen Zentren erhalten jeweils eigene Voruntersuchungsbereiche. Die Poliklinik bzw. Ambulanz behält ihre Aufgabe in bezug auf die Patientenversorgung und die Durchführung der Lehre, während sie für die klinische Forschung von untergeordneter Bedeutung ist.
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Krankenhausorganisation, Klinische Medizin, Poliklinik, Krankenanstalt, Verwaltung, Medizin
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Berlin: (1969), 68 S., Kt.; Abb.; Tab.; Lit.; Zus.(tech.Diss.; TU Berlin 1969)
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Krankenhausorganisation, Klinische Medizin, Poliklinik, Krankenanstalt, Verwaltung, Medizin