Das Recht auf amtsangemessene Besoldung bei unverantwortlicher Haushaltspolitik.

Kohlhammer
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Kohlhammer

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Stuttgart

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0029-859X

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ZLB: R 622 ZB 1139

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RE

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Abstract

Am 26.7.2013 hat der Landtag NRW beschlossen, den Tarifabschluss 2013 nur eingeschränkt auf die Beamten zu übertragen, weil ab 2020 die Einführung einer Schuldenbremse für die Länder drohe. Damit setzt sich eine über 40 Jahre reichende Kette von Eingriffen in das Dienst- und Besoldungsrecht fort, deren Hintergründe stets haushaltswirtschaftliche Probleme waren und deren Erträge zur Finanzierung anderer Politikbereiche eingesetzt wurden. Vor dem Hintergrund des Festhaltens an langfristig nicht finanzierbaren hohen Stellenbeständen und einer fehlenden Vorsorge des Landes für die aufwachsende "Alterslast", erhebt sich die Frage, ob das o. g. Gesetz nicht nur wegen seiner direkten Mängel, sondern auch wegen der Thesaurierungswirkung sämtlicher Eingriffe verfassungswidrig ist.

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die Öffentliche Verwaltung

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Nr. 5

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S. 192-203

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