Neue Gebühren für Kabelfernsehen ab 1986.

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IRB: Z 877

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Eine Änderungsverordnung der Bundespost sieht zum 1.1.1986 eine neue Gebührenregelung für Kabelanschlüsse vor. Der Beitrag nennt die wichtigsten Punkte dieser Verordnung. Sie sieht u.a. eine Gebührendegression in Abhngigkeit der anzuschließenden Wohneinheiten vor. Dargestellt werden die einmaligen Anschließungsgebühren für den Normaltarif und den Sondertarif sowie die laufenden monatlichen Gebühren, wobei zwischen 3 Programmpaketen, einer Regelleistung, einer Grundleistung und einer Teilleistung unterschieden wird. Die neuen Gebühren basieren mit auf den Ergebnissen der bislang durchgeführten Kooperationsmodelle. (Beilage zur WJ 47/85). (hb)

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Schlagwörter

Gebührenordnung, Gebühr, Kabelfernsehen, Anschluss, Tarif, Anschlusskosten, Privater Haushalt, Versorgung/Technik, Kommunikationstechnik

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Zeitschrift für das gemeinnützige Wohnungswesen in Bayern, München 75(1985), Nr.12, S.610-611

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Gebührenordnung, Gebühr, Kabelfernsehen, Anschluss, Tarif, Anschlusskosten, Privater Haushalt, Versorgung/Technik, Kommunikationstechnik

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