Europäische Harmonisierung des Asylrechts.

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Münster

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ZLB: 2002/1107

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DI

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Abstract

Das Asylrecht beruht traditionell auf der Souveränität der Staaten. Diesen bleibt insbesondere die Bestimmung der potenziellen Asylberechtigten überlassen. Das völkerrechtliche Asylrecht räumt dabei den Staaten die Befugnis ein, fremde Staatsangehörige auf ihrem Staatsgebiet zu schützen. Hierbei soll die Verfolgung durch dessen eigenen Staat ausgeschlossen werden. Spätestens seit dem Vertrag über die Europäische Union (Maastricht-Vertrag) von 1992 rücken die mitgliedstaatlichen Asylbestimmungen immer mehr in den Blickpunkt der EG: So sind die Bereiche der Asylpolitik, die Vorschriften für das Überschreiten der Außengrenzen der Mitgliedstaaten durch Personen und die Ausübung der entsprechenden Kontrollen, die Einwanderungspolitik und die Politik gegenüber den Staatsangehörigen dritter Länder als Angelegenheiten von gemeinsamen Interesse bezeichnet worden. Ziel ist, zu untersuchen, ob die EG durch den am 1.5.1999 in Kraft getretenen EG-Vertrag Amsterdamer Fassung eine umfassende Kompetenz zur Harmonisierung des Asylrechts in Europa besitzt. Gleichzeitig gilt es die Schwierigkeiten zu deren Umsetzung aufzuzeigen. Der erste Teil der Arbeit befasst sich mit der nationalen Asylpraxis in den einzelnen Mitgliedstaaten und der zweite Teil befasst sich mit der Kompetenzgrundlage für die europäische Harmonisierung des Asylrechts. sg/difu

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LII, 194 S.

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Juristische Schriftenreihe; 155