Sportanlagen im Wohnbereich. Rechtsproblematik aus bürgerlich-rechtlicher Sicht.
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IRB: Z 1585
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Abstract
Ein Unterlassungsanspruch gegen die Betreiber einer Sportanlage setzt eine wesentliche Beeintraechtigung voraus, die entweder durch eine nicht ortsuebliche Benutzung herbeigeführt wird und durch Maßnahmen verhindert werden kann, die Benutzern dieser Art wirtschaftlich zumutbar sind. Eine allgemeine immissionsschutzrechtliche Privilegierung von Sportstätten lässt sich aus dem geltenden Recht nicht ableiten. Sportlärm muss sich nach den allgemeinen Kriterien für Geräuschimmission messen lassen. Selbst die Uebereinstimmung von Sportanlagen mit den Festsetzungen eines wirksamen Bebauungsplans schließt nicht ohne weiteres einen zivilrechtlichen Abwehranspruch aus. (rh)
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Keywords
Sportanlage, Wohnbereich, Umweltschutz, Lärmschutz, Bebauungsplanung
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Umwelt- und Planungsrecht 5(1985), Nr.6, S.192-200, Lit.
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Sportanlage, Wohnbereich, Umweltschutz, Lärmschutz, Bebauungsplanung