Die Heimstätte - ein obsoletes Rechtsinstitut?

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IRB: Z 1039
SEBI: Zs 818-4

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Zusammenfassung

Die Bedeutung des Rechtsinstituts der Heimstätte ist nicht mehr gegeben, da diese mit der wesenseigenen Bindung des Eigentümers an das Grundstück in einem tendenziellen Widerspruch zu den arbeitsmarktpolitisch motivierten Bestrebungen des Staates um mehr Mobilität der Wohnungseigentümer, wie sie im Gesetz über steuerliche Vergünstigungen bei der Herstellung oder Anschaffung bestimmter Wohngebaäude von 1977, stehen. Als Vorteil verblieben ist im wesentlichen nur der Schutz bei der Zwangsvollstreckung und im Falle des Konkurses, sowie im begrenzten Umfange Gebühren- und noch weniger Steuervergünstigungen. Aus diesem Grund sollte das Heimstättengesetz attraktiver ausgestattet werden oder die Aufhebung des Reichsheimstättengesetzes sich empfiehlt. rh

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Recht, Wohnung, Eigentum, Steuerrecht, Umsatzsteuer, Grunderwerbsteuer, Einheitsbewertung

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Zeitschrift für Miet- und Raumrecht 33(1980)Nr.9, S.257-263, Lit.

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Recht, Wohnung, Eigentum, Steuerrecht, Umsatzsteuer, Grunderwerbsteuer, Einheitsbewertung

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