Neue EU-Richtlinienvorschläge. Mehrere Vorgaben des 2. Kreislaufwirtschaftspakets der EU-Kommission sind aus Sicht der kommunalen Abfallwirtschaft nicht optimal.

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Berlin

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1868-9531

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ZLB: Kws 280 ZB 1571
IRB: Z 1853

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Abstract

Die EU-Kommission hat im Dezember 2015 einen neuen Entwurf für ein umfassendes Paket an Maßnahmen für die Kreislaufwirtschaft vorgelegt. Das Paket schlägt unter anderem auch neue Zielvorgaben für das Recyceln und Deponieren von Abfällen in allen EU-Mitgliedstaaten vor. Dem Vorschlag zufolge sollen für Sekundärrohstoffe europäische Qualitätsstandards entwickelt werden. Die Reparaturfähigkeit, Haltbarkeit und Recyclingfähigkeit von Produkten soll stärker gefördert werden. Organische und abfallbasierte Düngemittel sollen leichter im Binnenmarkt anerkannt werden. Außerdem hat die EU-Kommission eine Strategie vorgeschlagen, damit Kunststoffe umfassender recycelt und besser biologisch abbaubar werden. In dem Beitrag werden einige ausgewählte alte und neue Vorschläge der EU-Kommission zitiert, erläutert und kommentiert. Der Schwerpunkt der Kommentare liegt in der möglichen (negativen) Auswirkung der betreffenden Regelungen auf die bestehende Abfallwirtschaft und es werden auch Alternativvorschläge präsentiert.

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S. 42-47

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