Rechtsprobleme der Streikarbeit. Zur Rechtmäßigkeit der Anordnung bzw. der Verweigerung von Streikarbeiten im Arbeitsrecht und bei Streikeinsatz von Beamten.

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SEBI: 88/5543

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Abstract

Unter Streikarbeiten werden die Tätigkeiten verstanden, die der Arbeitnehmer auf Geheiß des Arbeitgebers im Arbeitskampf übernehmen soll, um ausfallende Arbeiten streikender Arbeitnehmer aufzufangen. Dabei können die Streikarbeiten sowohl innerhalb wie außerhalb des Arbeitsfeldes liegen, in dem der Arbeitnehmer üblicherweise tätig ist. Anordnung und Verweigerung von Streikarbeit sind dem Individualarbeitsrecht zuzuordnen. Ihre Rechtmäßigkeit ist jedoch unter Zuhilfenahme des kollektiven Arbeitsrechts zu bestimmen. Die Anordnung von Streikarbeit überschreitet das dem Arbeitgeber eingeräumte arbeitsvertragliche Direktionsrecht, wenn die vom Arbeitnehmer geforderten Tätigkeiten geeignet sind, den Arbeitskampf zu Lasten der streikführenden Gewerkschaft sowie der streikenden Arbeitnehmer zu beeinflussen. Rechtmäßigkeitsmaßstab ist Art. 9 Abs. 3 GG: Hiernach kann der Arbeitnehmer bei einer gewissen Selbstbetroffenheit Streikarbeit verweigern; dies gilt allerdings nicht für Notdienste, die grundsätzlich keine Streikarbeiten sind. chb/difu

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Streik, Streikarbeit, Streikrecht, Beamter, Beamtenrecht, Öffentlicher Dienst, Arbeitsrecht, Rechtsprechung, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Betriebsverfassungsgesetz, Rechtsgeschichte, Kommunalbediensteter, Arbeit, Wirtschaft, Arbeitsplatz

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Frankfurt/Main: (1986), XLVIII, 209 S., Lit.(jur.Diss.; Frankfurt/Main 1986)

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Streik, Streikarbeit, Streikrecht, Beamter, Beamtenrecht, Öffentlicher Dienst, Arbeitsrecht, Rechtsprechung, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Betriebsverfassungsgesetz, Rechtsgeschichte, Kommunalbediensteter, Arbeit, Wirtschaft, Arbeitsplatz

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