Neuordnung der föderalen Finanzverfassung Deutschlands ab 2020 unter besonderer Berücksichtigung der Kommunen.

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Die Finanzverfassung bildet ein wesentliches Element der durch das Grundgesetz konstituierten bundesstaatlichen Ordnung. Die derzeit gültige Finanzverfassung der Bundesrepublik Deutschland wurde 1969 konzipiert. In Anbetracht der stark geänderten Rahmenbedingungen bedarf sie nach über vierzig Jahren einer grundlegenden Reform. Anpassungen sind unausweichlich, da die finanzrechtlichen Regelungen zur Aufgaben- und Einnahmenverteilung in der Vergangenheit kaum an die sich ändernden strukturellen und konjunkturellen Entwicklungen angepasst wurden, immanente Mängel aufweisen und den Anstieg der Staatsverschuldung nicht verhindern konnten. Vor diesem Hintergrund wird das Jahr 2020 zu einem Schicksalsjahr für die Finanzverfassung Deutschlands: Die Schuldenbremse mit dem Verbot der strukturellen Neuverschuldung für die Länder tritt in Kraft, der geltende Länderfinanzausgleich und der Solidaritätspakt für Ostdeutschland laufen aus. Angesichts dieser Umstände sowie hoher Schulden der öffentlichen Hand stellt sich die Frage, welche Handlungsoptionen für die notwendige Anpassung der föderalen Finanzverfassung bestehen.

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54 S.

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