Verfassungsrechtliche Grenzen staatlicher direkter Investitionslenkung.
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1984
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SEBI: 85/3957
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Zusammenfassung
Eine staatliche direkte Investitionslenkung hat den verfassungsrechtlichen Rahmen des Grundgesetzes zu beachten. Die Grundrechte der Artikel 14, 12, 9 und 2 GG markieren in diesem Zusammenhang die Eckpfeiler persönlicher Freiheit auf wirtschaftlichem Gebiet und dürfen durch maßnahmen direkter Investitionssteuerung nur in einem begrenzten Maße eingeschränkt werden. Hinzu kommen verfahrens- und organisationsrechtliche Anforderungen aufgrund des Parlamentsvorbehalts (konkretisiert durch die sog. "Wesentlichkeitsrechtsprechung" des Bundesverfassungsgerichts) und aufgrund der bundesstaatlichen Ordnung auf den Gebieten der Gesetzgebung und Verwaltung. Schließlich setzt auch das europäische Gemeinschaftsrecht (Art. 67 ff. des EWG-Vertrags; Lenkungsmöglichkeiten der Investitionstätigkeit im Vertrag über die Europäische Gemeinschaft für kohle und Stahl) der investitionslenkenden Tätigkeit des einzelnen Staates Grenzen. chb/difu
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Köln: (1984), X, 260 S., Lit.(jur.Diss.; Köln 1984)